Was man zur Basisrente wissen sollte

Seit dem Jahr 2005 können sich nun auch Selbständige durch die Einführung der Basis-Rente, besser als Rürup Rente bekannt, eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge sichern. Aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte ist diese Form der Altersvorsorge interessant

RenteDie Basis-Rente (Rürup-Rente) ist in erster Linie für Selbstständige gedacht, die nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Selbstständige haben hier die Möglichkeit ihre Beitragszahlungen steuerlich abzusetzen. Seit dem Jahr 2005 sind die Beiträge zu 60 % absetzbar. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz um jeweils 2 % pro Jahr. Es handelt sich hier um eine so genannte Leibrentenversicherung.

Welche Besonderheiten gibt es?

Es gilt zu beachten, dass die Basis-Rente nicht in einem Betrag ausgezahlt werden darf, sondern darf nur ab dem 60. Lebensjahr in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Weiterhin gilt zu beachten, dass die gesparten Beträge nur an den Versicherten ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass bei Todesfall des Versicherten, die gezahlten Beiträge verloren gehen. Aus diesem Grunde ist diese Art der Rente mit der gesetzlichen durchaus zu vergleichen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner abzuschließen. Ebenso kann gegen einen erhöhten Beitrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Bei der Basisrente als Rentenvorsorge gilt weiterhin zu beachten, dass diese nicht beliehen, veräußert und vererbt werden kann. Auch das Sozialamt und die Agentur für Arbeit können nicht auf die Bezüge zugreifen.

Momentan wird die staatliche Förderung noch unterschiedlich geregelt. Es wird vom Finanzamt die so genannte Günstigerprüfung angewandt. Hier wird dann entweder nach der alten oder neuen Regelung verfahren. Dieses wird jedoch zum Vorteil des Steuerpflichtigen angewandt. Das heißt im Einzelnen, dass nach der alten Regelung für Alleinstehende 5.069 EUR für Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind, nach der neuen Regelung werden jedoch nur noch 2.400 EUR für Alleinstehende anerkannt.

Diese Regelung hat sich aber ab 2007 geändert. Jetzt können Alleinstehende 5.069 EUR für Vorsorgeaufwendungen absetzen, ebenso auch die Beiträge zur Basisrente. Dieses soll dann auch rückwirkend zum 01.01.2006 möglich sein.

Die Rentenleistungen über die Basis-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.