Was Erwerbsunfähigkeit bedeutet

Die Erwerbsunfähigkeit ist ein unterschätzter Risikofaktor für die finanzielle Absicherung.

Die aktuelle gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Regelung für Berufsunfähige zählt nur noch für ältere Personen. Nur sie erhalten noch staatliche Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Alle Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 können aus finanzieller Sicht nicht mehr von der Rente bei Berufsunfähigkeit sondern nur noch von der Erwerbsunfähigkeitsrente profitieren. Nur wenn sie erreicht ist, erhalten sie staatliche Hilfe in Form einer kleinen Rente. Hier kann man mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsrente erhalten und sich über die neuen Regelungen informieren: berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/berufsunfaehigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeit ist also nicht an den Beruf gekoppelt. Ein Dachdecker der beispielsweise wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten Beruf auszuüben, könnte möglicherweise als Verkäufer in einem Supermarkt tätig sein. Aber auch ein Manager der dem psychischen Druck in seinem Beruf nicht mehr standhalten kann, ist gegebenenfalls als Hausmeister einsatzfähig.

Der Beruf der nach der entstandenen Behinderung noch ausgeübt werden kann muss also nicht berufsnah sein. Auch der Qualifikation der Arbeit wird dabei nicht berücksichtigt. Eine niedrige Arbeit ist dem Arbeitnehmer in jedem Fall zuzumuten. Außerdem wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt.

Sollte ein Arbeitnehmer trotz dieser erschwerten Bedingungen auf staatliche Leistungen wegen einer Erwerbsunfähigkeit hoffen, so werden diese Leistungen  in zwei verschiedene Kriterien unterteilt. Die Einstufung über den Gesundheitszustand wird dabei durch einen Arzt des Rentenversicherungsträgers übernommen. Er führt die nötigen Untersuchungen bei dem Arbeitnehmer durch und entscheidend abschließend über den Gesundheitszustand. Dabei wird zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsunfähigkeit.

Die teilweise Erwerbsunfähigkeit

Bei der teilweisen Erwerbsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer in der Lage täglich zwischen drei und sechs Stunden einer Tätigkeit nachzugehen. Bei der vollen Erwerbstätigkeit kann der Arbeitnehmer keine drei Stunden am Tag eine Arbeit erledigen. Zu der vollen Erwerbsunfähigkeit zählen auch zwei Personenkreise die unter normalen Umständen bei der teilweisen Erwerbsunfähigkeit eingestuft worden wären. Dies sind auf der einen Seite solche Personen die nicht in der Lage sind den Weg zum Arbeitsplatz zu hinterlegen und auf der anderen Seite solche Personen die betriebsunübliche Pausen benötigen um die Arbeit zu schaffen.

Der Gesetzgeber hat demnach die Rahmenbedingungen für die Erwerbsunfähigkeit stark eingeschränkt. Um sich vor den Folgen dieser Regelungen zu schützen kann eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente interessant sein. Diese private Rente kann man über eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine gekoppelte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ Versicherung) erhalten. Dabei ist eine BUZ Versicherung im Vergleich mit der BU Vollversicherung die komplettere Alternative. Denn hier kann man das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch einen Todesfallschutz für die Familie ergänzen. So lassen sich besonders junge Familien absichern, sollte der Hauptverdiener sterben.

Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, dann sollte man sich mit den Vertragsklauseln auseinandersetzen und einen BU Versicherung Vergleich der Tarife machen. Bei einem BU Vergleich kann man die Beiträge und Leistungen online vergleichen. Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich bei der BU Versicherung doch recht extrem. Die Berufsunfähigkeit schließt automatisch die Erwerbsunfähigkeit ein. Der Arbeitnehmer kann also in jedem Fall den Schutz der Versicherung in Anspruch nehmen und ist zumindest in finanzieller Hinsicht versorgt.

Was man sonst noch wissen sollte

Sollte ein Arbeitnehmer vor Eintritt in das Rentenalter nicht mehr in der Lage sein einer Beschäftigung nachzugehen, so ist er erwerbsunfähig. Von dieser Erwerbsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Sie besagt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten Beruf auszuüben.

Weitere Informationen zur Erwerbsunfähigkeit erhält man bei der Deutschen Rentenversicherung.