Worauf man beim VL Sparplan achten muß

Wenn ein Arbeitnehmer anspruchsberechtigt ist vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, so kann er einen entsprechenden Sparvertrag direkt dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber hat dann die festgelegte monatliche vermögenswirksame  Leistung in diesen Vertrag einzuzahlen, ohne dass der Bruttolohn des Arbeitnehmers belastet wird.

VL Leistungen sparenVermögenswirksame Leistungen werden direkt durch den Arbeitgeber geleistet und werden auch nicht zur Steuer oder Sozialversicherungspflicht herangezogen. Auch wenn der Arbeitgeber in den Vertrag einzahlt, so ist laut Vermoegenswirksame-LEISTUNGEN.eu der Arbeitnehmer allein Eigentümer des Sparvertrags.

Bei einem Banksparplan erhält der VL Sparer nur die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber, aber nicht die Sparzulage für Arbeitnehmer vom Staat.  Diese Anlageform ähnelt also sehr der Festgeldanlage bei einer Bank.

VL Leistungen in Fonds einzahlen

Wenn man VL Leistungen in einen Fonds einzahlt, dann wird beim Sparplan das Geld als Kapitalbeteiligung angelegt. Gleichzeitig sind gewisse Sicherheitsstandards erforderlich, damit das Geld risikoarm angelegt wird. Dies wird über besondere Investmentfonds sichergestellt. Diese besonderen Investmentfonds sind Aktienfonds, welche als sicher bewertet und so für vermögenswirksame Leistungen zugelassen wurden. Mehr Informationen über den Fonds- Sparplan für vermoegenswirksame Leistungen kann man hier erhalten.

Diese Geldanlage wird auch „VL Sparplan“ genannt, weil wie bei einem Banksparplan monatliche Raten eingezahlt werden, aber gleichzeitig durch die Basis des Investmentfonds eine Geldanlage über eine Kapitalbeteiligung erfolgt. Eine Festgeldanlage kommt dabei allerdings nicht in Betracht.

Wann eine Förderung gezahlt wird

Ist eine solche Anlageform gefunden, so gewährt der Staat eine zusätzliche Prämie von 18% im Westen oder gar 22% im Osten auf maximal 400 Euro Einzahlung in diesen Fondssparplan pro Jahr. Der Arbeitnehmer kann den VL Sparplan über eigene Mittel aufstocken, dies wird aber nicht weiter subventioniert. Dies gilt auch für Beamte, Richter und Berufssoldaten.

Im besten Fall kann ein Arbeitnehmer einen finanziellen Grundstock ohne Eigenleistungen aus drei Quellen aufbauen:

  • Er bekommt vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber;
  • Er bekommt die Arbeitnehmersparzulage vom Staat;
  • Er bekommt Zinsen aus dem VL Sparplan und der Fonds erwirtschaftete eine Rendite.

Eine weitere Voraussetzung zur Gewährung der staatlichen Förderung der Anlage ist die Langfristigkeit.

Ein VL Sparplan darf erst nach Ablauf von 7 Jahren aufgelöst werden. Hierbei muss allerdings nur 6 Jahre in den VL Sparplan einbezahlt werden. Im letzten Jahr muss der Sparplan ruhen. Auch eine Übertragung der Anlage von einen VL Sparplan auf einen anderen, vielleicht lukrativeren VL Sparplan ist während dieser insgesamt 7 Jahre nicht möglich. Wenn der Sparplan vor Ablauf der Frist aufgelöst wird, verfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, es sei denn, der Arbeitnehmer war vor Auflösung des VL Sparplans ein Jahr arbeitslos. Geregelt wird das alles im 5. Vermögensbildungsgesetz, eine Übersicht findet man hier.

Da die Arbeitnehmersparzulage durch die Finanzämter verwaltet wird und im Nachhinein ausbezahlt wird, ist unbedingt jedes Jahr die automatische Fondsbescheinigung des Kreditinstituts der Steuererklärung beizulegen.

Was man sonst noch wissen sollte

Auf Basis des fünften Vermögensbildungs- Gesetzes für  vermögenswirksame Leistungen fördert der Staat die einkommensschwächere Arbeitnehmer durch die direkte Subventionierung bei der Wahl bestimmter, langfristiger und sicherer Geldanlageformen. Gleichzeitig will der Staat die Beteilung der Arbeitnehmer am Investitionskapital fördern.

Mehr Informationen über Vermögenswirksame Leistungen findet man beim Bundesfinanzministerium.